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Editorial

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Das Jahr 2020 – ein außergewöhnliches Jahr - neigt sich dem Ende zu. Bedingt durch den Anstieg der Infektionszahlen kam es zum erneuten Lockdown. Von der Bundesregierung wurden in Hinblick auf diese Situation relativ rasch und in weiten Bereichen sehr unbürokratisch neue Unterstützungsmaßnahmen in Form des Umsatzersatzes bzw. einer neuen Regelung für den Fixkostenzuschuss beschlossen. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz sollen noch vor dem Jahresende u.a. die Zeiträume für diverse Erleichterungen bei den Steuerzahlungen sowie für die Anwendung reduzierter Umsatzsteuersätze verlängert werden. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz

enthält aber auch technische Änderungen und Klarstellungen sowie die von der EU auferlegte Einführung einer Zinsschranke, über die wir Sie überblicksartig in der vorliegenden KlientenInfo informieren.

Bitte werfen Sie nochmal einen Blick auf die Hinweise, was Sie noch unbedingt bis 31.12.2020 erledigen sollten.

Wir wünschen Ihnen in dieser besonderen Zeit frohe Festtage und bleiben Sie gesund!

Stand: 02. Dezember 2020

Bild: natali_mis - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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