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Sozialversicherungswerte 2022

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SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2022 DIENSTNEHMER (ASVG)

Höchstbeitragsgrundlage in €

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

-

5.670,00

189,00

Sonderzahlungen (1)

11.340,00

-

-

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

-

6.615,00

-

Geringfügigkeitsgrenze

-

485,85

 

 

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Dienstgeber-Anteil

Dienstnehmer- Anteil

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

Unfallversicherung

1,20%

1,20%(3)

-

Krankenversicherung

7,65%

3,78%

3,87%

Pensionsversicherung

22,80%(6)

12,55%

10,25%

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

7,60%

3,60%

4,00%(2)

Gesamt

39,25%

21,13%

18,12%

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53%

1,53%

-

Freie Dienstnehmer

 

 

 

Unfallversicherung

1,20%(3)

-

Krankenversicherung

7,65%

3,78%

3,87%

Pensionsversicherung

22,80%(6)

12,55%

10,25%

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

6,60%

3,10%

3,50%(2)

Gesamt

38,25%

20,63%

17,62%

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53%

1,53%

-

Entfallende Beiträge für ältere Dienstnehmer

 

 

 

Für Männer und Frauen, die das 58. Lebensjahr vor dem 1.6.2011 vollendet haben (AlV)

– 6,00%

– 3,00%

– 3,00%

M/F ab vollendetem 60. Lebensjahr (UV)

– 1,20%

– 1,20%

M/F ab vollendetem 63. Lebensjahr (AlV/IE/UV)

– 7,30%

– 4,30%

– 3,00%

Pensionisten

 

5,10%

 

-

 

5,10%

Krankenversicherung = gesamt

 

 

Geringfügig Beschäftigte

 

bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze iHv € 728,78 (4)

bei Überschreiten der Geringfügig- keitsgrenze aus mehreren Dienst-

verhältnissen (5)

Arbeiter/Angestellte/Freie Dienstnehmer

17,60%

14,12%

BV-Beitrag („Abfertigung neu“)

1,53%

-

Selbstversicherung (Opting In)

€ 68,59 pm

 

1 Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1% (DN-Anteil) bzw. 0,5% (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5%.

2 Der 3%ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis € 1.828 Null, über € 1.828 bis € 1.994: 1% und über € 1.994 bis € 2.161: 2%.

3 entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

4 UV 1,2% (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4%

5 zuzüglich 0,5% Arbeiterkammerumlage

6 Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €

gesamt

Dienstgeber

Dienstnehmer

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

-      monatlich

2.225,49

1.198,08

1.027,41

-      jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

30.986,53

16.716,29

14.270,24

Freie Dienstnehmer

 

 

 

-      monatlich

2.530,25

1.364,68

1.165,57

-      jährlich (ohne Sonderzahlungen)

30.362,76

16.376,04

13.986,72

 

SOZIALVERSICHERUNGSWERTE FÜR 2022 GEWERBETREIBENDE/SONSTIGE SELBSTÄNDIGE (GSVG/FSVG)

Mindest- und Höchstbeitrags- grundlagen in €

vorläufige und endgültige Mindest- beitragsgrundlage

vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV (1)

485,85

5.830,20

---------

-----------

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV

485,85

5.830,20

6.615,00

79.380,00

ab dem 3. Jahr – in der KV

485,85

5.830,20

6.615,00

79.380,00

ab dem 3. Jahr – in der PV

485,85

5.830,20

6.615,00

79.380,00

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünfte (2)

485,85

5.830,20

6.615,00

79.380,00

 

1 Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw. Pensionsversicherung in der GSVG be- standen hat, bleibt die Beitragsgrundlage von € 485,85 pm fix, d.h. es erfolgt keine

2 Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit

 

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbeschei- des für 2022):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt. Steuerbescheid 2019

+ in 2019 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,087 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

Sonstige Selb- ständige

Unfallversicherung pro Monat

€ 10,64

€ 10,64

€ 10,64

Krankenversicherung

6,80%

---

6,80%

Pensionsversicherung (1)

18,50%

20,0%

18,50%

Gesamt

25,30%

20,0%

25,30%

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

1,53%

freiwillig

1,53%

 

1 Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

Mindest- und Höchstbeiträge (inkl UV, MIT BV-Beitrag) in €

vorläufige Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr

140,99

1.691,88

1.274,89

15.298,68

ab dem 3. Jahr

140,99

1.691,88

1.785,46

21.425,52

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünfte

140,99

1.691,88

1.785,46

21.425,52

 

KAMMERUMLAGE 2 – ZUSCHLAG ZUM DIENSTGEBERBEITRAG

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,37%

0,42%

0,39%

0,41%

0,38%

0,38%

0,39%

0,37%

0,34%

 

AUSGLEICHSTAXE 2022

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99 Dienstnehmer

100 bis 399 Dienstnehmer

ab 400 Dienstnehmer

pm/pro 25 DN

€ 276

€ 388

€ 411

 

Erscheinungsdatum:

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